FACE-O-NYM: Macht Bildverwendung 100%ig rechtssicher!

Abbildungen einer erkennbaren Person dürfen nur verbreitet werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (§ 22 Satz 1 KunstUrhG) - Für Sie als Veranstalter ist das ein elementares Problem, denn damit wird verhindert, dass  Sie Fotos und Bilder Ihrer eigenen Veranstaltung verwenden dürfen - es sei denn, Sie holen von jeder Person eine Einwilligung ein. Das ist unrealistisch und zudem könnte jede Person auch im Nachhinein die Einwilligung widerrufen. 

Faktisch bedeutet das: Sie können Bilder Ihrer Veranstaltung nicht verwenden. 

FACE-O-NYM löst dieses Problem mit modernster KI und den aktuellsten Algorithmen aus der Gesichtserkennung: Gesichter werden zuverlässig und unabhängig von der Perspektive erkannt. Die Software vermisst relevante Gesichtsmerkmale und verändert diese so, dass die Person ein anderes, aber natürliches Aussehen erhält: Die Personen sind nicht identifizierbar.

FACE-O-NYM löst Ihr Problem!
Schnell. Elegant. 100% sicher.
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